Versicherung

Selbstversicherung in der Krankenversicherung

Pflegende Angehörige können sich selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege von nahen Angehörigen nicht arbeiten gehen können. Für diese Selbstversicherung müssen sie keinen Beitrag zahlen, wenn:

  • erkrankte Angehörige mindestens Pflegestufe 3 haben;
  • pflegende Angehörige sozial schutzbedürftig seind. Das bedeutet, dass sie zum Beispiel ein sehr geringes Einkommen haben;
  • aufgrund der Pflege naher Angehöriger keiner Arbeit nachgehen können.

Und: Es darf keine Möglichkeit einer Mitversicherung für pflegende Angehörige geben.

Nähere Informationen zur "Selbstversicherung in der Krankenversicherung" finden Sie hier:

Selbstversicherung in der Krankenversicherung

Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung

Pflegende Angehörige können sich in der Krankenversicherung der Erkrankten mitversichern und müssen dafür keinen Beitrag zahlen. Das gilt für die häusliche Pflege von krankenversicherten Menschen ab Pflegestufe 3, wenn die pflegenden Angehörigen darauf den Großteil ihrer Arbeitskraft verwenden.

Nähere Informationen zur "Mitversicherung in der Krankenversicherung" finden Sie hier:

Mitversicherung in der Krankenversicherung

Kostenlose freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung

Pflegende Angehörige haben unterschiedliche Möglichkeiten, sich in der Pensionversicherung freiwillig zu versichern. Sie können sich zum Bespiel zu günstigen Bedingungen in der Pensionversicherung selbst versichern und so Pensionsversicherungszeiten erwerben.  

Überblick "Freiwillige Versicherungen in der Pensionsversicherung" (207 KB)

Nähere Informationen zur kostenlosen "Selbstversicherung in der Pensionsversicherung" finden Sie hier:

Arbeiterkammer

Pensionsversicherungsanstalt

oesterreich.gv.at

Nähere Informationen zur kostenlosen "Begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung" finden Sie hier:

oesterreich.gv.at

Pensionsversicherungsanstalt

Quellen: Help.gv.at; Pensionsversicherungsanstalt; Arbeiterkammer Tirol;