Rahmenfrist Arbeitslosenversicherung

Um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu beziehen, ist eine Mindestbeschäftigungsdauer von 52 Wochen innerhalb der letzen 2 Jahre notwendig.

Im Falle der Pflege von Angehörigen mit mindestens Pflegegeldstufe 3, kann sich diese Frist um noch jenen Zeitraum verlängern, der für die Pflege der Angehörigen mit mindestens Pflegegeldstufe 3 aufgewendet wird. Dafür ist kein gesonderter Antrag notwendig. Höchstens kann sich diese Rahmenfrist um 5 Jahre verlängern.

Es werden hierbei jene Zeiträume einer arbeitslosen Person mit Familienhospizkarenz oder Pflegekarenz/Pflegeteilzeit miteingerechnet, wenn Pflegekarenzgeld bezogen wird. 

Die Voraussetzungen und nähere Details zur Rahmenfristerstreckung finden Sie auf oesterreich.gv.at:

oesterreich.gv.at

Quelle: Help.gv.at