Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung von Rechtsanwält:innen, Notar:innen oder Erwachsenenschutzvereinen (in einfachen Fällen). In dieser Erklärung steht, von wem eine betreffende Person vertreten wird, wenn diese nicht mehr selbst entscheiden kann. Die Vorsorgevollmacht ist somit ein Vorsorgeinstrument. 

Welche Voraussetzungen gibt es bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht?

Um eine Vorsorgevollmacht zu machen ist es notwendig, dass die Person voll handlungs- , entscheidungs- und geschäftsfähig ist. 

Wem kann ich diese Aufgabe übertragen?

Grundsätzlich kann diese Aufgabe jeder erwachsenen Person (Ausnahme: nicht geeignete Personen, zum Beispiel bei Abhängigkeitsverhältnis) übertragen werden. Wichtig ist, dass ein Vertrauensverhältnis besteht, da eine sehr beschränkte Kontrolle durch das Gericht vorliegt. 

Wann beginnt und endet die Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht wird dann gültig, wenn der Vorsorgefall eintritt und dieser im ÖZVV eingetragen wird. Zum Beispiel wenn die Betroffenen durch eine Krankheit des Gehirns oder durch einen Unfall nicht mehr selbst entscheiden können. Der Vorsorgefall muss  in das österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden. Dafür braucht man das Attest einer fachärztlichen Person. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt.

Die Vorsorgevollmacht endet mit dem Tod der Bteroffenen oder der Personen, welche die Vorsorgevollmacht erhalten haben, wenn das Gericht einen Beschluss zur Beendigung anordnet, bei Wideruf, Kündigung oder bei Wegfall des Vorsorgefalls. Ein Eintrag im ÖZVV ist in diesem Fall notwendig. 

Wofür gilt die Vorsorgevollmacht?

Wofür die Vorsorgevollmacht gilt und wer im Vorsorgefall tätig werden kann, bestimmen die Betroffenen selbst. Die Vorsorgevollmacht kann für einzelne (zum Beispiel Verkauf eines Hauses) oder für Arten von Angelegenheiten (zum Beispiel Verwaltung des Vermögens) erteilt werden.

Man kann auch mehrere Personen als Vorsorgebevollmächtigte bestimmen. Die Vorsorgevollmacht ist zeitlich nicht befristet. 

TIPP: Vereinbaren Sie rechtzeitg einen Termin bei Notar:innen, Rechtsanwält:innen oder beim zuständigen Erwachsenenschutzverein. Hier sind Beratungsmöglichkeiten für Sie zusammengefasst:

Beratungsmöglichkeiten

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen und Details zum neuen 2. Erwachsenenschutzgesetz sowie Broschüren und Informationsmaterialien finden Sie unter:

Webseite des Bundesministerium für Justiz

Webseite des Erwachsenenschutzvereins "VertretungsNetz"

Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz: Erwachsenenschutzrecht; www.vertretungsnetz.at;