Zuschuss für Pflegehilfsmittel und Wohnraumadaptierung

Menschen, die einmalige Ausgaben aufgrund ihrer Behinderungen haben, können finanzielle Unterstützung beantragen. Gemeint sind damit zum Beispiel Ausgaben für Pflegehilfsmittel oder für Umbauten in der Wohnung. Den Antrag stellen Sie beim Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung VOR der Anschaffung beziehungsweise dem Umbau. 

Voraussetzungen

  • Bezug von Pflegegeld
  • förderbares Einkommen
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder ständiger Aufenthalt in Österreich
  • konkretes Vorhaben der medizinischen, sozialen oder beruflichen Rehabilitation
  • Nachweis einer erheblichen dauernden Gesundheitsschädigung (z.B. Nachweis durch Pflegegelbezug...)
  • Einkommensgrenze
    • für 1 Person : 1.680,00 € netto.
    •  für jede:n im gemeinsamen Haushalt lebende:n unterhaltspflichtige:n Angehörige:n bzw. den:der Lebensgefährt:in + 380,00 € 
    • bei Vorliegen einer Behinderung des:der Angehörigen oder Ehepartners:Ehepartnerin + 570,00 €
  • Das Vorhaben darf nicht durch Leistungen anderer Kostenträger:innen wie der Bezirkshauptmannschaft, diversen Fonds der öffentlichen oder privaten Wohlfahrtspflege, dem Amt der Landesregierung oder Sozialversicherungsgesellschaften (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) ausfinanziert sein.

Voraussetzungen für den Erhalt und nähere Informationen und Details finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriumservice:

Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

Quelle: www.sozialministeriumservice.at