Beratungsmöglichkeiten
Erwachsenenschutzverein
Für Auskünfte, Beratung und Information zum Erwachsenenschutzgesetz stehen der Verein "VertretungsNetz Erwachsenenvertretung" zur Verfügung. Per Telefon oder auch persönlich lässt sich klären, ob wirklich eine Erwachsenenvertretung nötig ist und welche Vertretungsart in Frage kommt.
|
Notar:in
Sie können sich auch bei Notar:innen über die verschiedenen Möglichkeiten einer Vertretung informieren. Die erste Rechtsauskunft ist immer kostenlos. Bei diesem Erstgespräch geht es vor allem um die zu erwartenden Kosten und den Zeitrahmen. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite Notariatskammer Tirol:
Webseite Notariatskammer Tirol
Erste anwaltliche Rechtsauskunft
Die Rechtsanwaltskammer bietet als besondere Serviceleistung die kostenlose "Erste Anwaltliche Auskunft".
In einem 15-minütigen Erstgespräch erhalten Sie Informationen über Ihre persönliche Rechtslage und das weitere Vorgehen.
Die "Erste Anwaltliche Auskunft" findet jeden Dienstag im Kammeramt der Tiroler Rechtsanwaltskammer in der Meraner Straße 3/III in Innsbruck statt. Die Termine werden um 13:30 Uhr vergeben. An diesen Tagen stehen immer insgesamt 12 Termine zur Verfügung. Die Rechtsauskunft findet von 14:00 bis 17:00 Uhr statt.
Wann? | Jeden Dienstag von 14:00 - 17:00 Uhr |
Wo? | Rechtsanwaltskammer, Meraner Straße 3/III, 6020 Innsbruck |
Tipp: Um 13:30 Uhr vergibt die Rechtsanwaltskammer ihre Termine. Interessierte warten dort aber meist schon ab 12:00 Uhr. Es empfiehlt sich daher rechtzeitig vor der Terminvergabe einzutreffen - eine Terminreservierung ist NICHT möglich!
Da die Nachfrage sehr groß ist, gibt es keine Garantie für einen Beratungstermin. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite Rechtsanwaltskammer Tirol:
Webseite Rechtsanwaltskammer Tirol
Amtstag vor Gericht
An den Amtstagen bieten die Bezirksgerichte kostenlos Auskünfte oder Rechtsbelehrungen an. Die Amtstage finden immer am Dienstagvormittag statt. Eine Terminvereinbarung ist in vielen Fällen notwendig. Für nähere Informationen wenden Sie sich an das zuständige Bezirksgericht: