Patientenverfügung

Was ist eine Patient:innenverfügung?

Eine Patient:innenverfügung ist eine Erklärung, mit der man medizinische Behandlungen bereits im Vorhinein ablehnen kann. Diese Erklärung wird dann wirksam, wenn man zum Zeitpunkt einer möglichen Behandlung seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Zum Beispiel wenn man nicht mehr reden kann, nicht mehr bei Bewusstsein ist oder geistig dazu nicht mehr in der Lage ist.

Wie kann ich eine Patientenverfügung machen?

Die verbindliche Patient:innenverfügung kann nur schriftlich und nach erfolgter Aufklärung durch ärztliches Fachpersonal bei Notar:innen, Patient:innenanwält:innen (Patient:innenvertretung) oder Rechtsanwält:innen errichtet werden.

Die Gültigkeit einer verbindlichen Patient:innenverfügung beträgt 8 Jahre.

Die allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen, die Anforderungen an eine verbindliche oder andere Patient:innenverfügung sowie weiterführende Informationen und Details finden Sie unter:

Tiroler Patientenvertretung

Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

oesterreich.gv.at

www.hospiz.at

Hinweiskarte

Wer eine Patient:innenverfügung hat, sollte eine eigene Hinweiskarte bei sich tragen. Durch diese Karte weiß das Gesundheitspersonal im Anlassfall, dass eine Patient:innenverfügung vorliegt und wo diese hinterlegt ist.

Die ARGE Patient:innenanwält:innen hat gemeinsam mit dem Dachverband Hospiz Österreich Unterlagen zum Erstellen einer Patient:innenverfügung neu herausgebracht. Ein Expert:innenteam hat die PatVG-Novelle 2018 zum Anlass für eine gründliche Neubearbeitung genommen und die Unterlagen klarer und übersichtlicher gestaltet.

Kostenlose Unterlagen zur Erstellung einer Patient:innenverfügung

Patient:innenverfügungsregister

Patient:innenverfügungen können Sie auch im Patient:innenverfügungsregister des österreichischen Notariats (PatVR) und im Patient:innenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwält:innen gegen eine Gebühr registrieren lassen. Dieses Register führt die Österreichische Notariatskammer in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Roten Kreuz. Krankenhäuser können rund um die Uhr in dieses Register Einsicht nehmen.

Patient:innenvertretung

Informationen zur Patient:innenverfügung erhalten Sie bei der Tiroler Patient:innenvertretung. Dort ist auch die Errichtung von verbindlichen Patient:innenverfügungen möglich. Vereinbaren Sie am besten einen Termin!

ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr

14:00 bis 17:00 Uhr


Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Nähere Informationen zur Beratung in Innsbruck sowie zu den Sprechtagen in den Bezirken finden Sie hier:

Sprechtage der Tiroler Patient:innenvertretung


Quellen: Help.gv.at; tirol.gv.at; Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz; www.rechtsanwaelte.at; www.notar.at;