Finanzielle Unterstützung bei Ersatzpflege

Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit, sich durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten zu lassen. Dafür kann finanzielle Unterstützung beantragt werden. 

Voraussetzungen

  • Antragsstellung
  • überwiegende, mindestens 1 Jahr andauernde Pflege eines nahen Angehörigen
  • Pflegegeld der Stufe 3 seit mindestens 1 Jahr oder
  • Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 seit mindestens 1 Jahr plus Nachweis einer demenziellen Erkrankung durch einen fachärztlichen Befundbericht
  • Verhinderung der Pflegeleistung durch Krankheit, Urlaub oder andere wichtige Gründe
  • Bestätigung über die Durchführung der Ersatzpflege, es können nur nachgewiesene Kosten berücksichtigt werden
  • Maximales Netto-Monatseinkommen der Person, die bislang die Pflege geleistet hat:
    • bei Pflegegeldstufe 1-5: < € 2.000,-
    • bei Pflegegeldstufe 6-7: < € 2.500,-
    • +€  400,- je unterhaltsberechtigten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt
    • +€ 600,- je unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung. Nicht angerechnet werden z. B. Familien- oder Studienbeihilfe, Sonderzahlungen oder Leistungen der Sozialhilfe.

Bei Vorliegen einer Demenzerkrankung ist bereits ab 4 Tagen Ersatzpflege eine finanzielle Unterstützung möglich. Die demenzielle Erkrankung muss ärztlich bestätigt werden. 

Voraussetzungen zum Erhalt und nähere Informationen zur finanziellen Unterstützung bei Ersatzpflege erhalten Sie beim Sozialministeriumservice:

Sozialministeriumservice

Quelle: www.sozialministeriumservice.at